Der Wille des Kindes in familienrechtlichen Verfahren
Der Wille des Kindes. Ein Flur im Amtsgericht der Stadt. Alltag im Familiengericht.
Ein kleines Kind kommt zurück vom Gespräch mit einem Richter. Dieser hat es befragt, weil er sich in einem strittigen Fall eine Meinung bildet.
Der Hintergrund ist ein Verdacht auf sexuelle Übergriffe durch den Kindsvater.
Die Beteiligten sind anzuhören. Kinder sind zu beteiligen.
Die Dreijährige läuft also nach dem Gespräch wieder zu ihrer Mutter, wirft sich in deren Arme, drückt sich an ihren Bauch, und erklärt: „Ich sag dem doch nicht, was der Papa mit mir gemacht hat!”
So schnell kommt es zu Missverständnissen.
Ein guter Moment, um die Nerven zu behalten
Katharina Maucher, unabhängige psychologische Sachverständige für Familiengerichte, hat dazu eine kluge Position:
- Kindliche Vorstellungen können sich dem erwachsenen Verständnis entziehen
- Nicht immer ist das, was das Kind sagt, auch sein Wille
- Kinder einbeziehen kann sich dahin verkehren, dass Erwachsene ihnen Verantwortung zuschieben
Was können wir tun, damit Kinder ihren Willen ohne Schaden in Gerichtsverfahren einbringen können? Was müssen wir bedenken, wenn wir Kinder einbeziehen?
In einem schriftlich festgehaltenen Festvortrag von 2013 (25 Jahre Anwalt des Kindes) schildert Katharina Maucher zwei Beispiele zum Veranschaulichen der Mehrdimensionalität, des Abwägens und der vertrackten Situation.
Hier geht es zur Info auf ihrer Webseite.
Einsichten von RichterInnen, die dort zu Wort kommen:
- Das Kind nicht mit konkreten Fragen in Bedrängnis bringen
- Recht des Kindes auf Gehör bedeutet nicht Pflicht des Kindes zu sprechen
- Kind vom Gefühl der Verantwortung entlasten
- Ehrlich sein – statt doppelbödig oder hintenherum
- Nicht rumschleimen
- Es muss kein „Ergebnis“ im Sinn von Antworten geben
Und diese Worte möchte ich dir mitgeben: „Das Hauptinteresse des Kindes liegt in der Vermeidung weiterer Belastungen durch das Verfahren – ein Verfahren, das oft nicht für das Kind geführt wird, auch wenn viele das behaupten.“ (Katharina Maucher)

Was Fachkräfte tun können
- Die Nerven behalten und ihre Wahrnehmung schulen
- Beobachtungen frühzeitig festhalten (In zwei Schritten: Was weiß ich? Was schließe ich daraus?)
- Kultur des Hinschauens entwickeln (Anhaltspunkte und Hinweise sammeln, sortieren, auswerten)
- Eine fachliche Meinung bilden (Austausch im Team & Verdachtsfälle besprechen. Hinterfrage Auffälligkeiten, sprich mit KollegInnen darüber und warte nicht zu lange mit dem nächsten Schritt. Du kannst dich dazu beim Hilfetelefon beraten lassen.)
- Die Gefährdung einschätzen
- Stellung beziehen
- Strategische Entscheidungen treffen
- Das Kindeswohl vertreten
Wenn du mehr willst, dann komm sehr gerne zu den Online-Treffen der Gemeinschaft Caregivers Welcome für Austausch, Feedback und Motivation in einer inspirierenden Gruppe von Gleichgesinnten. Wir sprechen regelmäßig über Kinderschutz, Fallbeispiele, schätzen Gefährdungen ein oder wir treffen uns zur KWG-Werkstatt in einer gemeinsamen Kultur des Hinschauens.
Über die Autorin

Andrea Brummack ist Kunst- und Tonfeldtherapeutin, freie Sachverständige in Fragen sexueller Gewalt und Kinderschutzbeauftragte. Sie hilft Menschen, sexuelle Übergriffe zu bewältigen – auf der Basis nonverbaler Methoden.
Ihr Buch „Way Out: Sichere Hilfe für missbrauchte Kinder. Was hilft und was heilt“ ist beim Springer-Verlag Berlin Heidelberg erschienen. Sie lebt derzeit in einem Dorf bei Stuttgart, glaubt an die tägliche Portion Stille und liebt gut gemachte Krimis, in denen die Bösen ihr Fett ab kriegen. Ohne Glitzer.
„Meine Vision ist eine neue Generation von sozialen Fachkräften, die leicht mit sexuellem Missbrauch umgehen. Ich wünsche mir lebendige Beziehungen im Kinderschutz. Und ich verstehe, dass sozialpädagogische Fachkräfte ihre Arbeit lieben – auch wenn der Stress gewaltig ist. Weil da diese Kinder sind. Diese kleinen, unverfälschten Menschen.”